Ärztenotdienst |Barrierefreiheit |Jobbörse |Kontakt und Bürgerservicezeiten |Cookies |Immobiliensuche Göstling |Impressum |Sitemap
Sie befinden sich hier: Startseite > GEMEINDE & SERVICE > Bürgerservice > Bauberatung NÖ GESTALTE(N)
Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
Führerschein
Geburt
Gesetzliche Neuerungen
Gewalt in der Familie
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Titel und Auszeichnungen
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen
Wohnen