Verwaltungsstrafe

Eine Verwaltungsstrafe wird wegen Übertretung von Verwaltungsvorschriften durch die betreffende Verwaltungsbehörde verhängt.

Im Verwaltungsstrafgesetz gibt es drei Strafarten: Geldstrafe (häufigste Form), Freiheitsstrafe (unter bestimmten Voraussetzungen) und Verfall.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Verwaltungsstrafen" und "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Die Bauberatung von NÖ GESTALTE(N)

Die persönliche Bauberatung ist eine Förderung vom Land Niederösterreich. Die Beratung können all jene in Anspruch nehmen, die Eigentümer einer Liegenschaft in Niederösterreich sind. Vom Beratungswerber ist lediglich ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 50,-- zu entrichten.  


BUTTON_BAUBERATUNG_www



Persönliche Bauberatung