Einsichtnahme bei Notaren

Jede Notarin/jeder Notar kann in seiner oder ihrer Eigenschaft als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär Einsicht in das Grundbuch gewähren, Grundbuchsauszüge herstellen und auch beglaubigen. Dafür haben Notarinnen/Notare Anspruch auf jene Gebühren, die auch vom Gericht für Grundbuchsauszüge verlangt werden.

Weiterführende Links

Notarsuche (→ ÖNK)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Die Bauberatung von NÖ GESTALTE(N)

Die persönliche Bauberatung ist eine Förderung vom Land Niederösterreich. Die Beratung können all jene in Anspruch nehmen, die Eigentümer einer Liegenschaft in Niederösterreich sind. Vom Beratungswerber ist lediglich ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 50,-- zu entrichten.  


BUTTON_BAUBERATUNG_www



Persönliche Bauberatung