Aufbau eines Grundbuchsauszugs

Ein Grundbuchsauszug ist grundsätzlich folgendermaßen aufgebaut:

Grundbuchsauszug
Kopf
Katastralgemeinde (Grundbuch)
Einlagezahl
Zuständiges Gericht (→ BMJ)
Seitennummer
Hinweise
Auf besondere Abschrift
Abfragedatum
Aufschrift
Letzte Tagebuchzahl (TZ)
Vorläufige Plombe
Plombe
Hinweis auf Wohnungseigentum, öffentliches Gut, Baurecht etc.
A1-Blatt
Grundstücksnummer,
Zugehörigkeit zum Grenzkataster,
Flächenausmaß und
Adresse der zum Gutsbestand gehörenden Grundstücke
A2-Blatt
Änderungen am Grundbuchskörper,
Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen,
Dingliche Berechtigungen (die mit der Liegenschaft verbunden sind)
B-Blatt
Miteigentumsanteile
Diesen zugeordnet Eigentümerin/Eigentümer einschließlich
Geburtsdatum und Adresse
samt Rechtstatsachen
C-Blatt
Belastungen (Pfandrecht, Dienstbarkeit etc.)
samt rechtserheblicher Tatsachen
Hinweis/Ende
Informationen über Ausgabestelle
Gebührenpflichtige Zeilen und Abfragegebühr
Hinweis auf Gebührenbefreiung oder amtswegige Erstellung
Sicherheitscode

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Die Bauberatung von NÖ GESTALTE(N)

Die persönliche Bauberatung ist eine Förderung vom Land Niederösterreich. Die Beratung können all jene in Anspruch nehmen, die Eigentümer einer Liegenschaft in Niederösterreich sind. Vom Beratungswerber ist lediglich ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 50,-- zu entrichten.  


BUTTON_BAUBERATUNG_www



Persönliche Bauberatung