Adressänderung: ORF-Beitrag (ehemalige GIS)

Hinweis

Ab dem 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") eingehoben. Er ersetzt die bisherige GIS-Gebühr. Weitere Informationen finden sich auf der Website der GIS (ab 1.1.2024 OBS)

Wenn Sie an Ihrem Hauptwohnsitz für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich sind, genügt es, die Änderung des Namens, der Adresse oder Zahlweise der ORF-Beitrags Service GmbH (ehemalsige GIS) zu melden.

Detaillierte Informationen zum ORF-Beitrag  finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Änderung (→ OBS)

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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Die persönliche Bauberatung ist eine Förderung vom Land Niederösterreich. Die Beratung können all jene in Anspruch nehmen, die Eigentümer einer Liegenschaft in Niederösterreich sind. Vom Beratungswerber ist lediglich ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 50,-- zu entrichten.  


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