Kindergarten und Schule

Wenn Sie gemeinsam mit Kindern umziehen, sollten Sie den Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtung, der Schule und/oder des Horts frühzeitig planen. Sie müssen Ihr Kind in der neuen Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule und/oder im neuen Hort anmelden und in der alten Betreuungseinrichtung abmelden. Achten Sie auf die Anmeldefristen der jeweiligen Institutionen.

Gegebenenfalls ist auch ein neuer Antrag auf Freifahrt und Fahrtenbeihilfe für Schülerinnen/Schüler zu stellen.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Kinderbetreuung" und "Schule" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Tipp

Wenn Ihre Kinder weiterhin die selbe Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/den selben Hort besuchen, vergessen Sie nicht, die Adressänderung bekannt zu geben.

Weiterführende Links

Freifahrt und Fahrtenbeihilfe (→ BKA)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Die Bauberatung von NÖ GESTALTE(N)

Die persönliche Bauberatung ist eine Förderung vom Land Niederösterreich. Die Beratung können all jene in Anspruch nehmen, die Eigentümer einer Liegenschaft in Niederösterreich sind. Vom Beratungswerber ist lediglich ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 50,-- zu entrichten.  


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