Meldung des Todesfalls: Arbeitgeber

Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber beschäftigt war, ist diese/dieser von den Hinterbliebenen unter Vorlage einer Kopie der Urkunde über einen Sterbefall bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch") unverzüglich zu benachrichtigen.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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Die persönliche Bauberatung ist eine Förderung vom Land Niederösterreich. Die Beratung können all jene in Anspruch nehmen, die Eigentümer einer Liegenschaft in Niederösterreich sind. Vom Beratungswerber ist lediglich ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 50,-- zu entrichten.  


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