Registerauszug Geburt

Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über die Geburt

Dieser Registerauszug zur Geburt ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der Geburtsurkunde.

Er enthält wie die Geburtsurkunde:

  • die Namen des Kindes,
  • das Geschlecht des Kindes,
  • den Geburtszeitpunkt und Geburtsort des Kindes,
  • die Personendaten der Eltern,
  • das Datum der Ausstellung sowie
  • die Amtssignatur.

Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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Die persönliche Bauberatung ist eine Förderung vom Land Niederösterreich. Die Beratung können all jene in Anspruch nehmen, die Eigentümer einer Liegenschaft in Niederösterreich sind. Vom Beratungswerber ist lediglich ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 50,-- zu entrichten.  


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